Kao Chemicals GmbH
Datum
23.05.2022
Datum der Umweltinspektion
31.03.2022
Anlagenbezeichnung
Abwasservorbehandlungsanlage
Standort

Kupferstr. 1

46446 Emmerich am Rhein

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 6.11
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
5 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abwasserbehandlung (Abwasservorbehandlungsanlage)
  • Indirekteinleitung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 8 Industriekläranlage-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel

Verstoß bei Wartung Messgerät

Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.