Industriestr. 10
46446 Emmerich am Rhein
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, Prüfung Genehmigungskonformität
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verfahrensänderung ohne Zulassungsverfahren Das Verfahren wurde so geändert, dass sich das Emissionsverhalten der Anlage geändert hat. Es gehen nun weniger Emissionen von der Anlage aus. Formell bestand jedoch die Verpflichtung zur Anzeige der Änderung nach § 15 Absatz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dieser Pflicht wurde nicht nachgekommen.1,4)
- Schutz vor dem Eindringen wassergefährdender Stoffe in Boden/Grundwasser
Der sich aus den Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) ableitende „Allgemeine anerkannte Stand der Technik“ kann nicht nachgewiesen werden.1,4) - Löschwasserrückhaltung Tanklager Der sich aus den Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS) ableitende „Allgemeine anerkannte Stand der Technik“ kann nicht nachgewiesen werden.1,4)
- Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ohne Zulassungsverfahren Eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfuhr eine Änderung der Gefährdungsstufe nach § 39 der AwSV. Die entsprechenden Zulassungen wurden nicht vorab beantragt.2)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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