Neusser Straße 160
41363 Jüchen
Einstufung der Anlage
- Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
- Allgemeiner Immissionsschutz
- AwSV
- Abfallbewirtschaftung
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 11 AbfVerbG
- Lagerung von beschädigten / offenen Feststoffsäcken in der Halle 3, aus denen Feststoff ausgetreten ist, welcher nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde.1)4); Mangel wurde behoben
- Die an das Rinnensystem angrenzende Bodenfläche unterhalb der Mischanlage in der Halle 2 ist stark beschädigt (Oberfläche aufgebrochen, Bodenmaterial aufgequollen) und daher nicht mehr flüssigkeitsdicht; der Betrieb der Anlage entspricht nicht den Grundsatzanforderungen gem. § 17 Abs. 1 und 2 AwSV3)4) (Die Fläche - inkl. des Rinnensystems - wurde vollständig instandgesetzt).; Mangel wurde behoben
- Verschmutzung der Bodenfläche des Giftlagers in Halle 3. Es existiert keine ordnungsgemäße Rückhalteeinrichtung.1); Mangel wurde behoben
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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