Foster Chemicals GmbH
Datum
11.08.2022
Datum der Umweltinspektion
16.05.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von Reinigungsmitteln
Standort

Neusser Straße 160

41363 Jüchen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 10.8, 8.10.1.2, 8.12.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
11 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
  • AwSV
  • Abfallbewirtschaftung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfVerbG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und schwerwiegende Mängel¹⁾³⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung von beschädigten / offenen Feststoffsäcken in der Halle 3, aus denen Feststoff ausgetreten ist, welcher nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde.1)4); Mangel wurde behoben
  • Die an das Rinnensystem angrenzende Bodenfläche unterhalb der Mischanlage in der Halle 2 ist stark beschädigt (Oberfläche aufgebrochen, Bodenmaterial aufgequollen) und daher nicht mehr flüssigkeitsdicht; der Betrieb der Anlage entspricht nicht den Grundsatzanforderungen gem. § 17 Abs. 1 und 2 AwSV3)4) (Die Fläche - inkl. des Rinnensystems - wurde vollständig instandgesetzt).; Mangel wurde behoben
  • Verschmutzung der Bodenfläche des Giftlagers in Halle 3. Es existiert keine ordnungsgemäße Rückhalteeinrichtung.1); Mangel wurde behoben
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.