Refonda Recycling GmbH
Datum
13.07.2016
zuletzt geändert Datum
13.07.2016
Datum der Umweltinspektion
12.04.2016
Anlagenbezeichnung
Aufbereitung von Elektroaltgeräten
Standort

Schneiderstraße 83-87

40764 Langenfeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr.
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
28 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
5 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung der immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen
  • Management und Betriebsorganisation (Wartungs- und Instandhaltungsregelungen, Betriebsanweisungen)
  • Registerprüfung
  • Nachweispflichten
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfVerG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel

Geringfügige Mängel1)
Organisation & Management
-Fortbildungen des Abfallbeauftragten
-Fehlender Alarmplan
Formale Mängel im Abfallnachweisverfahren mit Sammelentsorgungsnachweisen

Erhebliche Mängel2)
Annahme nicht genehmigter Abfälle mit den AVV-Nrn. 150106 und 200139
Lagerung von Kunststoffen in Containern in einem ungenehmigten Bereich

Alle Mängel wurden zwischenzeitlich behoben

Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.