Adrion Recycling GmbH
Datum
30.05.2022
Datum der Umweltinspektion
03.05.2022
Anlagenbezeichnung
Recyclinganlage
Standort

Katzbergstraße 5

40764 Langenfeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.11.2.4, 8.12.1.2,8.12.2, 8.12.3.1, 8.15.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
12 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verstoß gegen formelle Anforderungen an die Probenahmestelle (Zugänglichkeit und Kennzeichnung) gemäß Indirekteinleitgenehmigung.1) – Mangel wurde behoben durch Sicherung auf der Baustelle
  • Nicht witterungsgeschützt Lagerung von Elektroaltgeräten. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Staubentwicklung beim Umgang mit dem Lagermaterial durch fehlende Befeuchtungsanlage. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung eines Containers mit Mineralwolle/KMF im Lager für Leercontainer. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Unsachgemäße Aufstellung des Tankplatzes am Emulsionstank. Hierdurch wurde das Pflaster vor dem Tank verunreinigt. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Im Domschacht des Emulsionstanks stand Öl. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.