C & S Liegenschaften GmbH
Datum
03.11.2022
Datum der Umweltinspektion
17.10.2022
Anlagenbezeichnung
Sedimentationsanlage IV
Standort

Laubach 30

40822 Mettmann

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
7 Stunden 55 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 55 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Absperrbauwerk
  • Betriebseinrichtungen
  • Mess- und Kontrolleinrichtungen
  • Betrieb der Stauanlage
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 93 des Landeswassergesetzes NRW
  • Nr. 22.1.67.5 Anhang II der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU)
  • DIN 19700 – „Stauanlagen“ und Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700
  • Erlass des MKULNV vom 26.06.2015 Umweltschutz –  medienübergreifende Inspektionen
  • Genehmigungsunterlagen
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel

Der Betreiber ist seit dem Erwerb des Sedimentationsbeckens seinen Überwachungs- und Unterhaltungspflichten nicht vollumfänglich nachgekommen. Das Stauanlagenpersonal verfügt nicht über die notwendige fachliche Qualifikation.

Veranlasste Maßnahmen

Mit Schreiben vom 10.11.2022 ist der Betreiber aufgefordert worden, sämtliche Betreiberpflichten mit entsprechend qualifiziertem Personal zu erfüllen.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.