Willi Brunnen
Datum
21.07.2021
Datum der Umweltinspektion
14.01.2021
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Rindern mit 600 oder mehr Rinderplätzen
Standort

Flothend 38

41334 Nettetal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 7.1.5
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
127 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Bauamt und Veterinäramt
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
  • Abwasser
  • AwSV
  • Gewässerschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 KrWG
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 Landeswassergesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige, erhebliche und schwerwiegende Mängel¹⁾²⁾³⁾
Beschreibung der Mängel
  • Überschreitung der genehmigten Tierzahlen3)
  • bauliche Schäden an Silageplatte3)
  • illegale Errichtung einer Silageplatte3)
  • geänderte bauliche Ausführungen einer Futtermittelhalle gegenüber dem Genehmigungsbescheid vom 27.07.20101)
  • ungenehmigte Betriebstankstelle2)
  • unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten2)
  • fehlende wasserrechtliche Nachweise und abweichende Errichtung eines Stallgebäudes2)
  • Entwässerung von Dachflächen ohne wasserrechtliche Erlaubnis in einem Wasserschutzgebiet2)
  • Versickerung von stark organisch belastetem Abwasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis in einem Wasserschutzgebiet3)
  • Entwässerung von Dachflächen ohne wasserrechtliche Erlaubnis über ein nicht erlaubnisfähiges Versickerungsbauwerk in einem Wasserschutzgebiet2)
  • Versickerung von stark organisch belastetem Abwasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis und ohne Vorbehandlung durch eine Abwasserbehandlungsanlage in einem Wasserschutzgebiet3)
  • Entwässerung von Dachflächen eines Nachbargrundstücks ohne wasserrechtliche Erlaubnis über ein nicht erlaubnisfähiges Versickerungsbauwerk in einem Wasserschutzgebiet2)
  • Einbau von RCL-Material ohne wasserrechtliche Erlaubnis in einem Wasserschutzgebiet2)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Ordnungsverfügung zur Stilllegung der Betriebstankstelle
  • weitere Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.