Eichsfelder Str. 11
40595 Düsseldorf
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Vorbeugender Gewässerschutz (AwSV)
- Abwasserwirtschaft
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Unsachgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen - Auffangwanne des Lagerbehälter (IBC) für Natriumhydroxid-Lösung mit Ablagerungen beaufschlagt (Der Mangel wurde am 04.01.2023 behoben)
- Kein Immissionsschutzbeauftragter gem. 5. BImSchV bestellt (Der Mangel gilt mit dem Schreiben vom 12.12.2022 als behoben)
- Aktuelle Mitteilung zur Betriebsorganisation nach § 52b BImSchG liegt nicht vor (Der Mangel gilt mit dem Schreiben vom 12.12.2022 als behoben)
- Fehlende kontinuierliche pH-Wert-Messung im Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage (Der Mangel gilt mit dem Schreiben vom 25.07.2023 als behoben)
- Kein ordnungsgemäßer Betrieb der Abwasserbehandlung (Der Mangel gilt mit dem Schreiben vom 25.07.2023 als behoben)
- Fehlende Dokumentation der Menge der eingesetzten Chemikalien bzw. Hilfsstoffe sowie der Unterweisungen des für die Abwasserbehandlung
zuständigen Personals im Betriebstagebuch (Der Mangel gilt mit dem Schreiben vom 25.07.2023 als behoben) - Fehlende amtliche Probenahmestelle an der Abwasseranlage (Der Mangel gilt mit dem Schreiben vom 25.07.2023 als behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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