Baufeld Mineralölraffinerie Duisburg GmbH & Co. KG
Datum
05.04.2023
zuletzt geändert Datum
05.04.2023
Datum der Umweltinspektion
07.12.2022
Anlagenbezeichnung
Altölaufbereitung
Standort

Krabbenkamp 11

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1.j
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
37 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
11 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Dezernat 57.2 - Arbeitsschutz in Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Infrastruktur Energie und Wasser; Gefahrgut
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz allgemein
  • Anlagenbegehung
  • Überprüfung von Zulassungen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • Registerprüfung / Nachweisführung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz(LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
  • Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
  • Genehmigung nach §§ 4 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Eine Pumpe im Bereich der Altölannahme (BT 9) war deutlich sichtbar undicht. (Mangel ist behoben)
  • Auf der Abfüllfläche des Tenkfeldes 3 lag der Tankwagenschlauch unmittelbar auf der Abfüllfläche. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Tropfverlusten (aufhängen, Blindstopfen, Auffangwanne, etc.) erfolgten nicht, wodurch sich eine potentielle Gefahr der Verschmutzung von Untergrund / Niederschlagwasser besteht. 1) (Mangel ist behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.