Remondis Niederrhein GmbH
Datum
12.08.2021
zuletzt geändert Datum
12.08.2021
Datum der Umweltinspektion
13.04.2021
01.01.0001
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung, zur Lagerung und zum Umschlag nicht gefährlicher Abfälle und zur Lagerung gefährlicher Abfälle
Standort

Dahlingstraße 88 und 100

47229 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.2, 8.12.2 und 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
1 Stunde
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abnahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
  • Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
  • Gewerbeabfallverordnung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Gemäß Auflage 3.3.6 des Bescheides vom 28.01.2019 sind in der Betriebseinheit 40 abgestellte, mit Abfällen gefüllte Container abzuplanen oder mit Deckel zu versehen. Einige der mit Abfällen gefüllten Container waren nicht abgeplant oder mit Deckel verschlossen.1)
  • Die mit Bescheid vom 28.01.2019 geforderten Dokumentationen (Lagerbestandliste, Ergebnis der Annahmekontrolle, Verbleib der abgegebenen Abfälle) sind unvollständig.1)
Veranlasste Maßnahmen

Abnahmeschreiben und Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.