GAR Gesellschaft für Abfallsortierung und Recycling mbH
Datum
18.02.2022
Datum der Umweltinspektion
18.10.2021
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung, zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlag nicht gefährlicher Abfälle sowie der zeitweiligen Lagerung gefährlicher Abfälle
Standort

Kaßlerfelder Straße 137 & 158

47059 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1.2; 8.11.2.4; 8.12.2; 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
31 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz
  • Abfallstromkontrolle
  • Prüfung der Genehmigungsunterlagen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Nicht funktionierende Berieselungsanlagen zur Staubminderung (Der Mangel würde am 01.12.2021 behoben)
  • Überschreitung der genehmigten Lagermenge4) (Der Mangel wurde am 03.11.2021 behoben)
  • Fehlende Bestätigung der entsorgten Abfälle gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im Betriebstagebuch
  • Die Sortierquote wurde nach der Feststellung nicht im Betriebstagebuch gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 GewAbfV dokumentiert
  • Fehlende Mitteilung zur Unterschreitung der Recyclingquote gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 GewAbfV
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.