RWE Generation SE
Datum
29.06.2023
zuletzt geändert Datum
14.11.2023
Datum der Umweltinspektion
01.06.2023
Anlagenbezeichnung
RWE Müllheizkraftwerk Essen Karnap
Standort

Arenbergstraße 45

45329 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.2.a
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.1.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
171 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
22 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Wasser
  • AwSV
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)  
  • § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • nicht fristgemäße Übermittlung der AwSV – Prüfberichte1) - (Mangel behoben)
  • unvollständige Anlagendokumentation nach AwSV1)
  • unvollständigen bzw. fehlenden Betriebsanweisungen und Merkblätter1) - (Mangel behoben)
  • Zugänglichkeit der Betriebsanweisungen1)
  • Nichteinhaltung der Frist zur wiederkehrenden Prüfung (Generalinspektion) an der Abscheideranlage „Trafo“1) - (Mangel behoben)
  • Funktion, Betrieb und Wartung/Instandhaltung der Abscheideranlagen / Abwasseranlagen teilweise nicht ordnungsgemäß1)
  • unvollständige Dokumentation zu den Abwasseranlagen1)
  • Dichtheit an der Abscheideranlage „Werkstatt/Waschplatz“ nicht nachgewiesen (Schachtbereich)2)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.