EKA GmbH
Datum
12.01.2023
zuletzt geändert Datum
13.03.2023
Datum der Umweltinspektion
15.11.2022
Anlagenbezeichnung
Abfallbehandlungsanlage für die zeitweilige Lagerung, Behandlung und Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Hans-Fehr-Allee 21

45356 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.2, 8.12.2, 8.12.3.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
48 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
8 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Genehmigungskonformität
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Genehmigungsbescheide
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige, erhebliche und schwerwiegende Mängel¹⁾²⁾³⁾
Beschreibung der Mängel
  • Befeuchtungseinrichtung funktionierte nicht richtig und war zum Teil nicht mehr vorhanden2)4)
  • Lagerung von Schrotten auf unbefestigter Fläche, welche nicht Betriebsgelände war, am Hafen1) (Mangel wurde zwischenzeitlich behoben)
  • Nachweis über Immissionschutzbeauftragteperson wurde nicht vorgelegt1)
  • Nachweis über Abfallbeauftragteperson nicht vollständig1)
  • Hinweisschilder zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 10 km/h nicht vorhanden1)
  • Information über Lärmschutzwand an die Stadt erfolgte nicht entsprechend der Nebenbestimmungen1)
  • Errichtung eines Regenrückhaltebeckens ohne Bodengutachter und Information der Stadt - Untere Bodenschutzbehörde
  • Baubeginn zur Errichtung einer Entwässerungsanlage (Bau eines Regenrückhaltebeckens mit vorgeschalteter Behandlungsanlage), die derzeit nicht bescheidkonform errichtet wird. Die Änderung wurde nicht vorab angezeigt bzw. beantragt.1) – Der Baubeginn wurde am 02.12.2022 der Bezirksregierung Düsseldorf schriftlich angezeigt. Die Erstellung einer Anzeige zur Änderung der Entwässerungsanlage (Entwässerungskonzept) ist derzeit in Bearbeitung.
  • Emulsionsgemische in Entwässerungsgerinne, im Revisionsschacht und Entwässerungsleitungen ohne nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlage vorhanden2) – Der Nachweis zur Mangelbeseitigung wurde teilweise erbracht (Vorlage des Übernahmescheines zur Entsorgung der Emulsionsgemische vom 22.11.2022).
  • Ableitung der Emulsionsgemische in Entwässerungsleitungen, deren Ver-lauf und Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage unbekannt ist (aufgrund von Abkopplung vom Kanalisationssystem des Nachbargrundstückes, über das bisher das anfallende Niederschlagswasser der Betriebsflächen der EKA GmbH in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurde)2) – Der Nachweis zur Mangelbeseitigung wurde teilweise erbracht (Vorlage des Übernahmescheines zur Entsorgung der Emulsionsgemische vom 22.11.2022).
  • zu klein dimensionierte Abwasserbehandlungsanlage (Abscheideranlage NG 20, Einfahrtbereich)2) – Die Dimensionierung der Abscheideranlage wird derzeit erneut durch einen Fachbetrieb geprüft.
  • undichte Abwasserbehandlungsanlage (Abscheideranlage NG 20, Einfahrtbereich) gemäß vorliegenden Prüfbericht vom 20.06.2018 / Nachweis der Dichtheit der Abwasserbehandlungsanlage liegt nicht vor (Prüfbericht gemäß DIN 1999-100) / Sanierungskonzept bzw. Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen liegt nicht vor2),4) – Ein Angebot zur Prüfung der Dichtheit der Abscheideranlage liegt der Bezirksregierung Düsseldorf vor.
  • unzureichende Prüfung des Entwässerungssystems / Nachweis der Dichtheit der Entwässerungsleitungen bzw. -bauwerke vor der Abwasserbehandlungsanlage (Abscheideranlage NG 20, Einfahrtbereich) liegt nicht vor2)4), – Ein Angebot zur Prüfung der Dichtheit der der Entwässerungsleitungen und -bauwerke liegt der Bezirksregierung Düsseldorf vor.
  • Nicht-Einhaltungen von Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis – Einbau von RCL I-Material und Gießereialtsand (Anzeige zum Abschluss der Einbaumaßnahme, Vorlagepflichten-Analyse, Gutachterliche Stellungnahme/Dokumentation)2),4) – Die Mangelbehebung ist derzeit in Klärung mit dem Gutachter.
  • Nicht-Einhaltungen von Nebenbestimmungen der vorhandenen BImSchG-Genehmigungen, die die wasserrechtlichen Belange betreffen (z. B. Entwässerung der Lagerflächen)2),4) – Die Vorlage eines Entwässerungskonzeptes und die Errichtung einer Entwässerungsanlage ist derzeit in Planung.
  • fehlende bzw. abgelaufene Genehmigung zur Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG i.V.m. § 58 LWG (Anhang 27 der Abwasserverordnung)2),4) – Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung wird nach der Planung zur Änderung der Entwässerungsanlage (Entwässerungskonzept) erstellt.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Anhörung

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.