NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH
Datum
18.05.2022
Datum der Umweltinspektion
29.03.2022
Anlagenbezeichnung
Wasserwerk Gladbacher Straße
Standort

Stahlwerkstraße 2

47804 Krefeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
14 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
7 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
Gesundheitsamt Krefeld und UWB Krefeld
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Wasserentnahmeanlagen
  • Aufbereitungsanlage incl. AwSV-Anlagen
Grundlage der Umweltinspektion
  • Wasserrechtliche Bewilligung vom 22.12.2000
  • Wasserrechtliche Bewilligung vom 18.04.2008
  • Wasserrechtliche Bewilligung vom 27.11.2008
  • § 93 LWG Gewässeraufsicht
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel
-
Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.