Mühlenfeld & Brieden GmbH
Datum
15.02.2022
Datum der Umweltinspektion
29.11.2021
Anlagenbezeichnung
Zwischenlager für Elektroaltgeräte
Standort

Langenkamp 19

45475 Mülheim an der Ruhr

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
4 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz
  • Abfallrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52a BImSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung von Elektroaltgeräten im Freien ohne Witterungsschutz1)
  • Lagerung von Paletten-Altholz und Verpackungs-Styropor in je einem 38 m³ Container ohne die erforderliche Anzeige1)
  • Aufstellung einer Papier-/Papppresse ohne die erforderliche Anzeige1)
  • Verspätete Vorlage der Auskunft nach § 31 Abs. 1 BlmSchG1)
  • Lagerung eines Kühlschranks auf Verbundsteinpflaster2)
Die o.g. Mängel wurden abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.