Stadtwerke Solingen GmbH
Datum
11.09.2023
Datum der Umweltinspektion
07.09.2023
Anlagenbezeichnung
Sengbachtalsperre
Standort

Strohn 1

42659 Solingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
9 Stunden 25 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden 40 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Absperrbauwerk
  • Betriebseinrichtungen
  • Mess- und Kontrolleinrichtungen
  • Betrieb der Stauanlage
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 93 des Landeswassergesetzes NRW
  • Nr. 22.1.67.5 Anhang II der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU)
  • DIN 19700 – „Stauanlagen“ und Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700
  • Erlass des MKULNV vom 26.06.2015 Umweltschutz – medienübergreifende Inspektionen
  • Genehmigungsunterlagen
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
Die elektrische Anlage entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Veranlasste Maßnahmen

Der Betreiber wurde aufgefordert, die elektrische Anlage an die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Die Auftragsvergabe durch den Betreiber ist bereits erfolgt.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.