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NRW-Soforthilfe 2020: Informationen zur Rückmeldung nach Fristablauf
Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind durch die jeweils für sie zuständige Bezirksregierung aufgefordert, am neuen Rückmeldeverfahren teilzunehmen.