Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte

Das Dezernat 35.7 kontrolliert als untere Marktüberwachungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen Marktzugangsrechte von Wirtschaftsteilnehmern, die harmonisierte Bauprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt bereitstellen. Zudem werden beim Verstoß gegen Marktzugangsregeln Sanktionen ausgesprochen.

Die europarechtlichen Grundlagen speziell für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte bilden die europäischen Bauprodukteverordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110. Hinzu treten noch die Verordnung 2019/1020 – Marktüberwachungsverordnung sowie nationalstaatliche Gesetze, welche die konkrete Ausgestaltung der Marktüberwachung in Deutschland regeln.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.dibt.de/de/wir-bieten/marktueberwachung.

Unsere Aufgaben

Informationen zu unseren Aufgaben:

  • Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Marktüberwachung verpflichtet. In Deutschland ist die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte föderal organisiert, d.h., sie obliegt den Bundesländern.
  • Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein–Westfalen (MUNV) sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) sind die obersten Marktüberwachungsbehörden in NRW. Die operative Durchführung der Marktüberwachung wurde von den Ministerien an die Bezirksregierung Düsseldorf als untere Marktüberwachungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit übertragen. 
    Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder mit Sitz in Berlin.

Konkrete Aufgaben: 

  • Durchführung von Kontrollen z. B. bei Herstellern, Händlern und Importeuren, ob die geltenden Anforderungen für die Bereitstellung harmonisierter Bauprodukte auf dem Markt eingehalten werden (aktive Marktüberwachung). Hierzu erfolgen stichprobenartige Kontrollen.
  • Bearbeitung eingehender Anzeigen zu Bauprodukten, die in Verdacht stehen, Nichtkonformitäten aufzuweisen (reaktive Marktüberwachung).
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, wenn die Konformität eines zur Einfuhr angemeldeten harmonisierten Bauprodukts in Frage steht.

Rechtsgrundlagen

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage: