Juristisches Referendariat
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Organisation und die Durchführung der Verwaltungsstation im Rahmen des Rechtsreferendariats für den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf zuständig.
Das zweijährige Rechtsreferendariat kann nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung unter den in § 30 Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) genannten Bedingungen aufgenommen werden. Zuständig für die Ausbildung während des Rechtsreferendariates ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Rechtsreferendarinnen und -referendare werden für die Dauer von zwei Jahren einem der hiesigen Landgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach oder Wuppertal als Stammdienststelle zugeordnet.
Die Verwaltungsstation
Nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 JAG NRW findet im neunten bis elften Monat des Rechtsreferendariates die sogenannte Verwaltungsstation sowie die Arbeitsgemeinschaft „Öffentliches Recht I“ statt. Gemäß § 34 Abs. 1 JAG NRW erfolgt die Zuweisung in die Verwaltungsstation durch die Bezirksregierung. Die AG findet nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 JAG NRW entsprechend vom neunten bis elften Ausbildungsmonat durch die Bezirksregierung statt.
Die Referendarinnen und Referendare beantragen mit den entsprechenden Formularen ihrer Stammdienststelle die Zuweisung in die Verwaltungsstation sowie in die AG „Öffentliches Recht I“. Die Anträge sind, bevorzugt per E-Mail, direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten. Dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie der Bestätigung der Ausbildungsbehörde beizulegen, in welche diese sich für den betreffenden Zeitraum zur Ausbildung in der Verwaltung bereit erklärt. Die Zuweisung in die Verwaltungsstation sowie die AG erfolgt in der Regel sechs Wochen vor deren Beginn. Dies geschieht durch Zuweisung an den/die Referendar/in sowie an die Ausbildungsbehörde der Verwaltungsstation. Die Stammdienststelle sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf werden nachrichtlich informiert. Die Zuweisungsanträge sind per E-Mail oder per Post einzureichen.
E-Mail:
Rechtsreferendariatbrd.nrw.de (Rechtsreferendariat[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf,
Az. 11.04.21 jurRef –CE 384
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Die Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft „Öffentliches Recht I“ findet bei der Bezirksregierung parallel zu der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde statt. Vorgesehen sind zehn Arbeitsgemeinschaftstage zu je sechs Unterrichtsstunden à 60 Minuten, die in der Regel in wöchentlichen Abständen stattfinden, und zwei Klausurtermine zu je fünf Stunden. Die AG-Leitungen versuchen zumeist einen regelmäßigen AG-Tag anzubieten. Die AG kann jedoch auch an wechselnden Wochentagen stattfinden. Die Arbeitsgemeinschaft wird in der Regel von einer Beamtin oder einem Beamten des ehemals höheren Dienstes geleitet. Sie kann auch auf zwei Arbeitsgemeinschaftsleitungen aufgeteilt werden.
Absolvierung der Verwaltungsstation im Ausland
Die Verwaltungsstation kann auch bei einer geeigneten Ausbildungsstelle im Ausland absolviert werden. Dabei kommen insbesondere die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland wie Generalkonsulate und Botschaften, die Außenhandelskammern und weitere Verwaltungsbehörden im Ausland in Betracht.
Wird die Verwaltungsstation außerhalb der Europäischen Union absolviert, so muss vorab eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Zuständig für eine mögliche Kostenübernahme ist die jeweilige Stammdienststelle. Aus diesem Grund ist vor Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung zwingend der Kontakt mit der Stammdienststelle aufzunehmen, um die Voraussetzungen einer Kostenerstattung zu klären.
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