Bauaufsicht
Hauptaufgabe der Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde ist die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die kreisfreien Städte und Kreise als untere Bauaufsichtsbehörden. Unter bestimmten Voraussetzungen erteilt sie zudem baurechtliche Zulassungen für öffentliche Bauherren, insbesondere den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). Außerdem gibt die Bezirksregierung Stellungnahmen ab, wenn Einkaufszentren oder Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 1.200 m² Verkaufsfläche geplant werden.
Das Antragsformular
Zur Beantragung einer Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger verwenden Sie bitte das aktuelle unten angebenene Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass für die Entscheidung über den Anerkennungsantrag gemäß Tarifstelle 2.9.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) eine Gebühr zwischen 100 EUR und 500 EUR erhoben wird. Dies gilt sowohl für die Anerkennung als auch für die Ablehnung des Antrags. Diese Gebühr ist unabhängig von den Kosten und Auslagen für den jeweils geforderten Sachkundenachweis, die Sie als Antragstellerin bzw. als Antragsteller ebenfalls zu tragen haben. Der Sachkundenachweis wird durch die jeweils erforderliche Prüfung bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der IHK Region Stuttgart oder der IHK Saarland erbracht.