Maschineninspektion (Symbolbild)

Gewerbeoberinspektor/in (m/w/d)

Vorbereitungsdienst | Dauer: 15 Monate | Erforderlicher Bildungsabschluss: Diplom- oder Bachelorabschluss in einer für die Laufbahn geeigneten technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung

Allgemeine Informationen zur Ausbildung

Sie interessieren sich für anspruchsvolle Aufgaben im Arbeitsschutz und bringen ein technisches Bachelorstudium mit?

Dann bewerben Sie sich als Gewerbeoberinspektoranwärterin oder Gewerbeoberinspektoranwärter bei uns!

Die Bezirksregierungen mit ihren Arbeitsschutzdezernaten sichern die Qualität des Staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie nehmen interessante und verantwortungsvolle Aufgaben im Dezernat 55 „Arbeitsschutz – Gesundheit, Bau, Chemie“, 56 „Arbeitsschutz – Handel, Metall, Elektronik“ oder 57 „Arbeitsschutz – Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung” wahr.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Betriebe hinsichtlich der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie der Sicherheit von technischen Produkten und Anlagen zu überprüfen, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen bei festgestellten Verstößen einleiten sowie die Durchführung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren.

Voraussetzungen zur Ausbildung

  • ein erfolgreich abgeschlossenes technisches, naturwissenschaftliches oder eines anderen hierfür geeigneten Fachhochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder ein Bachelorabschluss insbesondere der Fachrichtungen Maschinenbau, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik, Physikalische Technik, Kunststofftechnik, Chemie, Bauingenieurwesen, Psychologie oder Absolventen mit einem gleichwertigen Studienabschluss in einem vergleichbaren Studiengang
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Führungszeugnis ohne Eintragungen
  • Erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren
  • Gesundheitliche Eignung (nach dem erfolgreich bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung)
  • Nicht älter als 40 Jahre und 9 Monate zum Einstellungstag (Das Höchstalter kann in besonderen Fällen erhöht werden, z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder durch anrechenbare Zeiten von Wehr-/Zivildienst oder Kindererziehung)
  • Gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B

Daneben erwarten wir von unseren Gewerbeoberinspektoranwärterinnen und Gewerbeoberinspektoranwärterin ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit, Entscheidungsfähigkeit sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen. Aufgrund des Tätigkeitsprofils erwarten wir von Ihnen auch schon während der Ausbildung ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität sowie die körperliche Eignung zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst.

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung zur Gewerbeinspektorin oder zum Gewerbeinspektor im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert 15 Monate.

Sie gliedert sich blockweise in

  • in ca. 15 Wochen theoretische Lehrgänge an verschiedenen Fortbildungs- und Tagungsstätten in NRW und
  • die fachpraktische Ausbildung in der Bezirksregierung Düsseldorf in den Sachgebieten des technischen und betrieblichen Arbeitsschutzes.

Sie werden während Ausbildung auf die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Aufgabe in der Arbeitsschutzverwaltung des Landes-Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Schwerpunkte dabei sind die Bereiche „Technischer Arbeitsschutz“ und „Betrieblicher Arbeitsschutz“, u.a. mit den Themenbereichen „Geräte- und Produktsicherheit“, „Anlagen- und Maschinensicherheit“, „Strahlenschutz“ und „Arbeitsstättengestaltung“.

Ausbildungsvergütung

Während der 15 Monate dauernden Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Gemäß den dafür geltenden Vorschriften erhalten Sie während dieser Zeit Anwärterbezüge zzgl. eines Anwärtersonderzuschlags in Höhe von 50 v.H. des Anwärtergrundbetrags (Grundbetrag brutto 1.405,68 € zzgl. 50 % - Zuschlag, Gesamtbetrag brutto 2.108,52 €) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Dazu gibt es 6,65 € vermögenswirksame Leistungen und 30 Tage Urlaub.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach Abschluss der Laufbahnausbildung und Bestehen der Laufbahnprüfung beabsichtigen wir, Sie in die Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW zu übernehmen und an einem der Standorte der Bezirksregierung Düsseldorf einzusetzen. Die Übernahme erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Probe (in der Besoldungsgruppe A 10), das wiederum bei Vorliegen aller Voraussetzungen einige Jahre später in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird.

Als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter erhalten Sie einen weitgehend selbstständig zu erledigenden Arbeitsbereich in der Arbeitsschutzverwaltung. Natürlich versuchen wir mit Ihnen gemeinsam, die beste auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittene Stelle zu finden.

Bewerbung

Unter Ausbildungsangebote finden Sie die aktuellen Bewerbungsmöglichkeiten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!