Einbürgerungsurkunde (Symbolbild)

Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen, sodass es bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ab dem Zeitpunkt keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr bedarf. Der § 25 StAG entfällt.