
Einbürgerungsurkunde (Symbolbild) / ©Dron - stock.adobe.com
Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen, sodass es bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ab dem Zeitpunkt keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr bedarf. Der § 25 StAG entfällt.