Städtebau (Symbolbild)

Die Bezirksregierung als Träger öffentlicher Belange

Die Bezirksregierung wird in verschiedenen Verfahren als Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt. 
Hierbei übernimmt im Haus immer ein Dezernat die Bündelung und tritt nach außen für alle auf.

Die Bezirksregierung wird in verschiedenen Verfahren als Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt. Dabei werden teilweise mehrere Dezernate innerhalb des Hauses angeschrieben.

Um das Verfahren zu vereinfachen übernimmt ein Dezernat der Bezirksregierung Düsseldorf die hausinterne Koordinierung der jeweiligen Verfahren und gibt eine gemeinsame Stellungnahme, von allen Dezernaten des Hauses, die als TÖB betroffen sind, ab.

So muss bei Beteiligungen als TÖB nur noch das koordinierende Dezernat angeschrieben werden. Welches Dezernat für welches Verfahren zuständig ist und in welcher Form die Unterlagen vorgelegt werden sollten, finden Sie in der Aufstellung.

Wichtig ist, dass dies nur für Verfahren zutrifft, in denen die Bezirksregierung als TÖB beteiligt wird. Dies gilt nicht für Verfahren, bei denen einem Dezernat der Bezirksregierung die Entscheidung obliegt und andere Dezernate intern beteiligt werden, da in diesen Fällen die Zuständigkeit eindeutig gesetzlich geregelt ist.

Auch ist der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) von der Koordinierung ausgenommen. Der KBD ist nach wie vor separat nach der geltenden „Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst“ vom 08.05.2006 zu beteiligen.