Haus unter dem Hammer (Symbolbild) / ©Comugnero Silvana - stock.adobe.com
Enteignung und Entschädigung
Die Bezirksregierung Düsseldorf entscheidet als Enteignungsbehörde über Anträge auf Enteignung und Entschädigungsfestsetzung sowie vorzeitige Besitzeinweisung.