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Bekanntmachung gemäß §§ 2, 4 IZÜV über den Antrag der Aluminium Norf GmbH nach § 8 WHG auf Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in den Rhein
Die Firma Aluminium Norf GmbH hat am 17.07.2023, zuletzt ergänzt durch Unterlagen vom 13.04.2026, bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) zur Einleitung von Abwasser in den Rhein gestellt.
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