Pharmaziewesen (Arzneimittel und Medizinprodukte)
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Regierungsbezirk zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und Wirkstoffen gemäß Arzneimittelgesetz sowie für die Überwachung nach medizinprodukterechtlichen Vorschriften (§ 77 MPDG).
Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
Gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in der zur Zeit geltenden Fassung, ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln oder Wirkstoffen erfolgt gemäß Abschnitt 11 Arzneimittelgesetz (AMG), insbesondere § 64 AMG.
Formulare
Überwachung nach medizinprodukterechtlichen Vorschriften
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind zuständig für die Überwachung nach medizinprodukterechtlichen Vorschriften. Ziel unserer Tätigkeit ist die Gewährleistung der Patientensicherheit beim Umgang mit Medizinprodukten im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf. Dies erreichen wir insbesondere durch Begehungen vor Ort in z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch bei Herstellern, Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern von Medizinprodukten.