DNA Stränge (Symbolbild)

Gentechnik

Zulassung gentechnischer Anlagen in NRW und Überwachung von gentechnischen Anlagen und gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt im Regierungsbezirk Düsseldorf

Mit Hilfe von gentechnischen Verfahren kann das Erbgut von Organismen künstlich so verändert und gezielt manipuliert werden, dass GVO entstehen. Sowohl die Erzeugung und Erforschung von GVO in „gentechnischen Anlagen“ als auch deren Verbringen in die Umwelt als "Freisetzung" oder "Inverkehrbringen" unterliegt mit dem Gentechnikrecht strengen Regelungen.

Zulassung und Überwachung

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Dezernat 53 ist der Vollzug des Gentechnikrechts in zwei Teilsachgebieten angesiedelt:

Die Überwachungsaufgaben in den anderen Bezirken ArnsbergDetmoldKöln und Münster werden von den entsprechenden Bezirksregierungen wahrgenommen.