Hafensicherheit
Die Hauptaufgabe der Hafensicherheit ist die präventive Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen mit Seeschiffsverkehr in den Ländern Nordrhein-Westfalen und per Verwaltungsabkommen auch in Rheinland-Pfalz. Hierzu werden u.a. Hafengrenzen bestimmt und Zertifizierungen von Hafenanlagen im Einklang mit dem internationalen ISPS-Code vorgenommen.
Hierbei handelt es sich um besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt zum Schutz vor terroristischen Übergriffen.
Betroffen sind Hafenanlagen, an denen Schiffe in internationaler Fahrt abgefertigt werden.
Die zweite wesentliche Aufgabe ist die Implementierung der Hafensicherheitsrichtlinie in NRW, mit dem Ziel der Erweiterung von Gefahrenabwehrmaßnahmen über die ISPS-Anlagen hinaus auf das gesamte Hafengebiete.