Personalrat
Der örtliche Personalrat der Bezirksregierung Düsseldorf ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten. Er setzt sich aus Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten zusammen und wird alle vier Jahre neu gewählt.
Zum Personalrat
Der örtliche Personalrat der Bezirksregierung Düsseldorf ist das durch die wahlberechtigten Beschäftigten legitimierte Organ zur Interessenvertretung. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Derzeit verteilen sich 15 Mitglieder auf acht Beamtinnen und Beamte und sieben Tarifbeschäftigte. Die Wahlperiode endet am 30. Juni 2028. Der Vorsitzender ist Bernhard Worm.
Entsprechend der Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW übt der Personalrat seine Tätigkeiten aus, indem er über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und anderen Schutzregelungen für die Beschäftigten wacht. Er wirkt mit bei Personalentscheidungen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen, bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und sonstigen Arbeitsbedingungen. Zudem können sich alle Beschäftigten an den Personalrat mit ihren Anliegen wenden.
Der örtliche Personalrat tagt in der Regel wöchentlich am Mittwochvormittag.