Regionalentwicklung
Auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes wirkt die Regionalplanungsbehörde neben der staatlichen Regionalplanung auch auf eine Zusammenarbeit zur Entwicklung der Region sowie im Hinblick auf regionen- oder grenzüberschreitende Belange hin.
Akteure der raumordnerischen Zusammenarbeit sind unter anderen öffentliche Stellen, Personen des Privatrechts einschließlich Nichtregierungsorganisationen und privatwirtschaftliche Akteure. Darüber hinaus ist auch die Zusammenarbeit von Kommunen zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen zu unterstützen. Diese Form der Zusammenarbeit wird als Regionalentwicklung bezeichnet. In diesem Rahmen werden bei der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf verschiedene Inhalte, wie zum Beispiel Siedlung, Freiraum, Energie, Rohstoffe und Infrastruktur, bearbeitet und in entsprechenden Austauschplattformen sowohl mit den Kommunen und der Landesplanungsbehörde als auch mit Akteuren aus der Region diskutiert, wobei Beratung und Information im Vordergrund stehen. Ferner obliegen der Regionalplanungsbehörde die Raumbeobachtung und das Raummonitoring im Planungsraum.
Die Ansprechpersonen aus den regionalen und thematischen Teams können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:
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