Empfang elektronischer Rechnungen
Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt seit dem 20.04.2020 elektronische Rechnungen im XML-Format (XRechnung) an.
Hinweise zum Empfang elektronischer Rechnungen
Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt gem. der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU ab dem 18. April 2020 elektronische Rechnungen im XML-Format (XRechnung) an. Nähere Informationen zur elektronischen Rechnung erhalten Sie hier.
Um eine E-Rechnung an die Bezirksregierung Düsseldorf zu senden, müssen Rechnungsersteller bzw. Rechnungssender das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Voraussetzung für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung ist, dass der Rechnungssteller oder der Rechnungssender sich zuvor mit einem Nutzerkonto im Sinne von § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) registriert oder mit einem solchen Nutzerkonto anmeldet. An das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen können elektronische Rechnungen auf folgenden Wegen übermittelt werden:
1. Weberfassung
2. Webupload
3. De-Mail
4. E-Mail oder
5. Webservice über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL).
Weitere Informationen zum Vergabeportal
Die Registrierung können Sie hier vornehmen.
Informationen für Rechnungsersteller
Zur Vermeidung von fehlerhaften Zustellungen, insbesondere von Rechnungen mit schützenswerten Daten, wurden für die Bezirksregierung Düsseldorf folgende LeitwegIDen eingerichtet:
Bereich | Dezernat | LeitwegID |
Beihilfe | 23 | 05111-03009-44 |
Haushalt (für allgemeine Rechnungen) | 12 | 05111-03004-59 |
Lehrerpersonalangelegenheiten | 47 | 05111-03010-41 |
Personalangelegenheiten | 11 | 05111-03006-53 |
Unterbringung von Flüchtlingen | 20 | 05111-03008-47 |
Wiedergutmachung | 15 | 05111-03007-50 |
Die LeitwegID wird auch in Aufträgen der jeweiligen Dezernate angegeben. Wir bitten Sie, nur diese LeitwegID zu nutzen, um falsche Zustellungen innerhalb der Bezirksregierung zu vermeiden.
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