Hauptgebäude der Bezirksregierung Düsseldorf an der Cecilienallee

Gestalten Sie mit uns die Zukunft – Ihre Karriere bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bezirksregierung Düsseldorf als Arbeitgeber. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Wir als Arbeitgeber

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichsten Disziplinen Hand in Hand in spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeldern, um das Leben von rund fünf Millionen Menschen im Regierungsbezirk Düsseldorf zu gestalten. Ob Planung, Bildung, Umwelt, Sicherheit, Soziales oder Verwaltung: Unsere Arbeit wirkt – rechtlich fundiert, fachlich anspruchsvoll und mit direktem Bezug zur Praxis.

Unsere Benefits

Ein sicherer Arbeitsplatz

Moderne, ergonomische Büroausstattung

Flexible Arbeitszeitmodelle/ Homeoffice

Unterstützung Vereinbarkeit Beruf und Familie

Weiterbildungsangebot

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Festes Monatsgehalt nach TV L NRW, LBesG NRW

Betriebliche Zusatzversorgung

© warmworld - stock.adobe.com

Unser besonderes Engagement

Unser Team

Thomas Schmitt
Thomas Schmitt
Personalauswahl und Personaleinsatzplanung
Tel.: 0211 475-2273
Porträt Miriam Schmitz
Miriam Schmitz
Personalmarketing
Tel.: 0211 475-3041
Stefanie Müller
Stefanie Müller
Ausbildungsleitung
Tel.: 0211 475-2706

Unsere Themen

Video

Einblicke in die Arbeit der Bezirksregierung Düsseldorf

01:15 Minuten

Was ist der TV-L und wie berechnet sich mein Einkommen?

Der TV-L (Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst) regelt die Arbeitsbedingungen, Entgelte und sonstigen Rechte und Pflichten der Beschäftigten, die bei den Bundesländern (außer Hessen) angestellt sind. 

Er legt unter anderem fest:

  • Entgelttabellen (Anlage A zum TV-L Entgeltordnung zum TV-L)
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Zulagen
  • u.v.w.

Der TV-L ist also das Pendant zum TVöD (Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen), gilt aber ausschließlich für Beschäftigte der Länder. 

Jede Stelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf wird anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung bewertet und einer Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15) zugeordnet. E1 ist die niedrigste Gruppe und ist z.B. bei der Bezirksregierung Düsseldorf gar nicht vorhanden, E15 ist die höchste. Das heißt, dass die Entgeltgruppe von der Tätigkeit auf dem Arbeitsplatz und der Verantwortung abhängt, nicht von der Person.

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es Erfahrungsstufen. Sie zeigen, wie lange jemand schon in diesem Beruf oder in dieser Tätigkeit arbeitet. Mit steigender Erfahrung steigt damit auch das Gehalt automatisch. 

Die Prüfung der jeweiligen Erfahrungsstufe erfolgt erst nach dem Vorstellungsgespräch und Vorlage der vollständigen Arbeitszeugnisse. 

Die aktuelle Entgelttabelle finden Sie hier.