Gestalten Sie mit uns die Zukunft – Ihre Karriere bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bezirksregierung Düsseldorf als Arbeitgeber. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
Wir als Arbeitgeber
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichsten Disziplinen Hand in Hand in spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeldern, um das Leben von rund fünf Millionen Menschen im Regierungsbezirk Düsseldorf zu gestalten. Ob Planung, Bildung, Umwelt, Sicherheit, Soziales oder Verwaltung: Unsere Arbeit wirkt – rechtlich fundiert, fachlich anspruchsvoll und mit direktem Bezug zur Praxis.
Unsere Benefits
Ein sicherer Arbeitsplatz | Moderne, ergonomische Büroausstattung |
Flexible Arbeitszeitmodelle/ Homeoffice | Unterstützung Vereinbarkeit Beruf und Familie |
Weiterbildungsangebot | Betriebliches Gesundheitsmanagement |
Festes Monatsgehalt nach TV L NRW, LBesG NRW | Betriebliche Zusatzversorgung |
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Unser Team
Unsere Themen
Einblicke in die Arbeit der Bezirksregierung Düsseldorf
Was ist der TV-L und wie berechnet sich mein Einkommen?
Der TV-L (Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst) regelt die Arbeitsbedingungen, Entgelte und sonstigen Rechte und Pflichten der Beschäftigten, die bei den Bundesländern (außer Hessen) angestellt sind.
Er legt unter anderem fest:
- Entgelttabellen (Anlage A zum TV-L Entgeltordnung zum TV-L)
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Zulagen
- u.v.w.
Der TV-L ist also das Pendant zum TVöD (Tarifvertrag für den Bund und die Kommunen), gilt aber ausschließlich für Beschäftigte der Länder.
Jede Stelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf wird anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung bewertet und einer Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15) zugeordnet. E1 ist die niedrigste Gruppe und ist z.B. bei der Bezirksregierung Düsseldorf gar nicht vorhanden, E15 ist die höchste. Das heißt, dass die Entgeltgruppe von der Tätigkeit auf dem Arbeitsplatz und der Verantwortung abhängt, nicht von der Person.
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es Erfahrungsstufen. Sie zeigen, wie lange jemand schon in diesem Beruf oder in dieser Tätigkeit arbeitet. Mit steigender Erfahrung steigt damit auch das Gehalt automatisch.
Die Prüfung der jeweiligen Erfahrungsstufe erfolgt erst nach dem Vorstellungsgespräch und Vorlage der vollständigen Arbeitszeugnisse.
Die aktuelle Entgelttabelle finden Sie hier.