Städtebauförderung
Informationen zur Städtebauförderung.
Was ist Städtebauförderung?
Die Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in Städten und Gemeinden abzubauen. Mit dem Prinzip der Gesamtmaßnahme wird ein integrierter Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung von ganzen Gebieten und Quartieren verfolgt. Hierfür stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen Finanzhilfen zur Verfügung.
Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 können die Kommunen über drei Programme gefördert werden:
- Mit Hilfe des Programms „Lebendige Zentren“ (LZ) sollen Stadt- und Ortsteilzentren als attraktive und identitätsstiftende Orte gestärkt und weiterentwickelt werden.
- Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZ) verfolgt die Ziele städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Quartiere zu stabilisieren und aufzuwerten sowie Bevölkerungsgruppen zusammenzubringen und zu aktivieren, um den Zusammenhalt im Quartier zu stärken.
- Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und der wirtschaftliche Strukturwandel erfordern städtebauliche Anpassungen und Strukturveränderungen. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieses Prozesses.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Förderung?
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) vom 15. Juni 2023.
Für Maßnahmen, die auf Grundlage der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 bewilligt worden sind, sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 weiterhin anzuwenden.
Welche Aufgabe hat die Bezirksregierung?
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Mittelbehörde nicht nur für die Bewilligung und Bewirtschaftung von Städtebaufördermitteln zuständig, sondern auch für die Beratung und Begleitung der Kommunen im Regierungsbezirk.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kommunen. Eine Weiterleitung der Städtebaufördermittel an Dritte ist mit Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf möglich. Dritte können natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) kann auch ein Kommunalverband Zuwendungsempfänger sein.
Wann und wie kann ein Förderantrag gestellt werden?
In der Regel ist der Antrag bis zum 30. September des Jahres für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr zu stellen. Hierzu erfolgt ein gesonderter Programmaufruf durch das MHKBD NRW.
Bevor ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt wird, sollte in jedem Fall eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Weitere Fragen und Antworten zur Förderung finden Sie auf der FAQ-Seite des MHKBD NRW zur Städtebauförderung:
https://staedtebaufoerderung.nrw/
Städtebauförderprogramm 2025
Der Programmaufruf und die dazugehörigen Antragsformulare für das Programmjahr 2025 sind auf der Seite des MHKBD NRW abrufbar:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/staedtebaufoerderung
Richtlinien und Nebenbestimmungen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung für die Städtebauförderung (ANBest-Städtebauförderung), FRL 2023
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Publizitätsvorschriften für die Städtebauförderung und Bild-/Wortmarken
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