Vollzugsbedienstete/r im Beamtenverhältnis

Vollzugsbedienstete/r im Beamtenverhältnis (m/w/d)

Arbeit „hinter Gittern“ – eine besondere Herausforderung und kein alltäglicher Job. Dafür erfordert es nicht nur Einfühlungsvermögen in die Lebensrealitäten und Biografien verschiedenster Menschen, sondern auch ein Bewusstsein und konsequentes Einstehen für den Schutz demokratischer Werte.

Keine Lust auf einen alltäglichen Job?

Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst arbeiten in einem außergewöhnlichen, nicht alltäglichen Umfeld. Manche Umstände erfordern es, dass Menschen in Vollzugseinrichtungen untergebracht werden, zum Beispiel in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige am Standort Büren, die in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold gehört. Zeitnah soll im Regierungsbezirk Düsseldorf ebenfalls solch eine Einrichtung entstehen. Für die Betreuung, Verpflegung und Beaufsichtigung dieser Menschen bist du als Vollzugsobersekretärin/-sekretär verantwortlich. Ein anspruchsvoller Job – erfordert er doch eine Menge interkultureller Sozialkompetenz und Fingerspitzengefühl. Zu deinen Aufgaben gehören u.a. die Aufnahme und Entlassung der Ausreisepflichtigen sowie deren sichere Unterbringung. Außerdem erledigst du die täglich anfallenden Schreib- und Verwaltungsarbeiten, leistest Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten, wirkst bei der Strukturierung des Tagesablaufes mit und kümmerst dich um Sicherungs- und Überwachungsaufgaben.

Das sind Deine Aufgaben

  • Aufnahme und Entlassung der Untergebrachten
  • Betreuung, Verpflegung und Beaufsichtigung der Ausreisepflichtigen
  • Sichere Unterbringung der Ausreisepflichtigen
  • Erledigung der Schreib- und Verwaltungsaufgaben

So läuft die Ausbildung ab

Gefragt: Respekt und Empathie

Die zweijährige Ausbildung beginnt – nach Prüfung und Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen – mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Beamtenrechtliche Voraussetzungen sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • gesundheitliche Eignung, diese wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt.
  • erweitertes Führungszeugnis (ohne Eintrag)
  • zum Ende der Ausbildung darfst du nicht älter als 42 Jahre sein.
  • Deutsches Sportabzeichen

Den theoretischen Teil der Ausbildung durchläufst du zum Großteil an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen an dem Standort in Wuppertal. Um Praxis und Theorie bestmöglich verbinden zu können, sollen einzelne Unterrichtsinhalte während der Praxis vertieft werden.

Für die Zeit der jeweils dreimonatigen Unterrichtsblöcke wirst du direkt auf dem Gelände der Schule untergebracht und verpflegt. Zu den Schwerpunkten der Theoriephasen gehören zum Beispiel Deeskalation, Sicherheit und Ordnung sowie die Vermittlung von pädagogischen und psychologischen Inhalten, vollzugsrechtliche und ausländerrechtliche Regelungen. Außerdem: Sport. Denn körperliche Fitness kann in manchen Situationen, die dieser Job mit sich bringt, durchaus von Vorteil sein.

Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden – bis zur Fertigstellung der zentralen Unterbringungseinrichtung in Mönchengladbach – in nahe gelegenen Justizvollzuganstalten absolviert. Des Weiteren lernst du in einer zentralen Ausländerbehörde und in psychiatrischen Einrichtungen den jeweiligen Arbeitsalltag kennen und nimmst aktiv daran teil. So bekommst du – unter fachlicher Anleitung und mit Unterstützung deines Ausbilders – umfassende Eindrücke und Kenntnisse, die du für deinen späteren Aufgabenbereich als Vollzugsbedienstete/r benötigst.

Unterschiede zwischen Justiz- und Abschiebungshaftvollzug in NRW

 

Mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erhältst du zwei Berufsqualifikationen: Zum einen bist du berechtigt, als Vollzugsbeamtin oder Vollzugsbeamter im Abschiebungshaftvollzug tätig zu sein, zum anderen qualifizierst du dich für eine Laufbahn im Justizvollzug. Beide Tätigkeiten gehören zum beamtenrechtlichen Vollzugsdienst der Laufbahngruppe 1.2 im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Sicherlich fragst du dich, worin sich der Abschiebungshaftvollzug und der Justizvollzug unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt dir die wichtigsten Unterschiede auf:

AbschiebungshaftvollzugJustizvollzug
Was sind die Ziele der Vollzugsform?

Das Ziel ist, sicherzustellen, dass sich eine ausreisepflichtige Person der Abschiebung nicht entzieht. 

Die Person soll für die zuständigen Behörden erreichbar bleiben und anschließend sicher zur Durchführung der Abschiebung übergeben werden können.

Im Justizvollzug stehen mehrere Ziele im Mittelpunkt:

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, die Resozialisierung der Gefangenen sowie der Schutz der Allgemeinheit.

Wer ist untergebracht?

Hier befinden sich ausreisepflichtige Personen, bei denen die Abschiebung gesichert werden soll. 

Die Unterbringung steht somit in Zusammenhang mit einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren und nicht immer mit einer strafrechtlichen Verurteilung. Sie ist also eine verwaltungsrechtliche Maßnahme und keine Strafe.

Mögliche Ursache der Unterbringung:
Abgelaufener Aufenthaltstitel 

Hier sind Strafgefangene und gegebenenfalls Untersuchungsgefangene untergebracht. 

Bei Strafgefangenen liegt eine strafrechtliche Verurteilung und damit eine entsprechende Freiheitsstrafe vor.

Mögliche Ursache der Unterbringung:
z.B. Delikte wie Mord, Raub, Betrug

Wie sind die Haftbedingungen?

Die Haftbedingungen sind grundsätzlich weniger restriktiv als im Justizvollzug. 

Der Alltag bietet mehr Bewegungs- und Kontaktmöglichkeiten.

Dazu gehören unter anderem umfangreichere Besuchsmöglichkeiten, mehr Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und – unter den geltenden Regelungen – die Nutzung von Mobiltelefonen. Eine allgemeine Arbeitspflicht besteht nicht.

Der Alltag in einer Justizvollzugsanstalt ist stärker reglementiert.

Besuche, Freizeit, Kommunikation und Bewegungsfreiheit unterliegen festen Regeln. Zudem besteht für Gefangene grundsätzlich eine Arbeitspflicht.

Wie lange dauert die Unterbringung?

Die Abschiebungshaft ist auf die erforderliche Dauer zu beschränken. 

Sie ist nicht auf eine langfristige Unterbringung ausgerichtet, sondern soll nur so lange dauern, wie dies zur Sicherung der Abschiebung erforderlich ist. 

In der Regel sind die Untergebrachten maximal einige Monate inhaftiert.

Die Dauer des Vollzugs richtet sich nach der jeweiligen Entscheidung des Gerichts.

Sie kann von wenigen Tagen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe reichen.

Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Düsseldorf und Detmold36 Justizvollzugsanstalten

Das verdienst Du in der Ausbildung

Die monatlichen Anwärterbezüge zum Eingangsamt A 7 betragen derzeit 1.559,78 EUR brutto zzgl. Anwärterzuschlag Höhe von 70 % = ca. 2.650 EUR. Sie können je nach Familienstand variieren. Die aktuellen Besoldungstabellen findest du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.

Das solltest Du mitbringen

  • Charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung
  • Motivation und Lernbereitschaft
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Interkulturelle Sozialkompetenz
  • Zielorientiertheit
  • Selbstsicherheit und Deeskalationsvermögen
  • Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
  • Bereitschaft zu Schichtdiensten, auch an Sonn- und Feiertagen
  • Führerschein Klasse B (Nachweis erforderlich)

Bewerben

Interesse an einer Ausbildung als Bedienstete/r im Beamtenverhältnis?

Dann bewirb dich über unser Bewerbungsportal auf aktuell ausgeschriebene Stellen:
https://www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus

Weitere Infos

Erforderliche Qualifikation
Fachoberschulreife sowie gleichwertiger Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit einer förderlichen, abgeschlossenen Berufsausbildung (spätestens zum Einstellungstermin)

Ausbildungsdauer
2 Jahre

Ausbildungsbeginn
jeweils zum 01.07. eines Jahres

Abschluss
Beamter/Beamtin der Laufbahngruppe 1.2 des Abschiebungshaftvollzugsdienstes und des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen