Regionalplanung (Symbolbild)

Regionalplanung

Die Raumordnung dient der planerischen Entwicklung, Ordnung und Sicherung größerer Gebietseinheiten. In diesem Kontext wägt die Regionalplanung konkurrierende Raumnutzungsansprüche auf Flächen in einer Region ab und führt sie im Interesse der Allgemeinheit zum Ausgleich.  

Regionalplanung setzt einen Rahmen für die Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen, innerhalb dessen Städte und Gemeinden, denen die kommunale Planungshoheit obliegt, über die Entwicklung ihres Gebietes entscheiden. Bei Planungen beachtet die Regionalplanungsbehörde u. a. die Vorgaben des Bundes (das Raumordnungsgesetz, den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz) und des Landes (den Landesentwicklungsplan NRW). 

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Regionalplanungsbehörde für den Regierungsbezirk Düsseldorf außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der Planungsraum der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf umfasst somit die Kreise Kleve, Mettmann und Viersen, den Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Die Regionalplanungsbehörde ist zugleich Geschäftsstelle des Regionalrates Düsseldorf.

Zentrales Instrument der Regionalplanung ist der „Regionalplan“; in der Planungsregion Düsseldorf ist dies der „Regionalplan Düsseldorf“ (RPD). Die Regionalplanungsbehörde hat nach den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes (LPlG) bei der Erarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne mitzuwirken sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Die Abgrenzung der Flächen im Regionalplan erfolgt nicht parzellenscharf sondern bereichsscharf. Dies resultiert aus dem Betrachtungsmaßstab für Regionalpläne, der 1 : 50.000 beträgt.

Der Regionalplan legt die Ziele für die Entwicklung der Flächen in der Planungsregion fest – also beispielsweise die Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten unter Berücksichtigung der Belange des Freiraumschutzes. Er ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens.

Neben der Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans hat die Regionalplanungsbehörde zudem dafür zu sorgen, dass den Erfordernissen der Raumordnung im Planungsraum entsprochen wird. Diese Erfordernisse sind u. a. die Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Regionalplan Düsseldorf sowie die Ergebnisse von Raumordnungsverfahren. Die Regionalplanungsbehörde ist deshalb in Verfahren, die entsprechend relevante Planungen und Maßnahmen zum Inhalt haben, zu beteiligen. Sie gibt in diesen Verfahren gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Stellungnahmen zur jeweiligen Planung ab.