Amtsblätter
Das Regierungsamtsblatt erscheint wöchentlich als amtliches Verkündungsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf. Veröffentlicht werden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bezirksregierung sowie der übrigen Landes- und Kommunalbehörden.
Allgemeine Informationen
Das Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf erscheint wöchentlich.
Es ist die amtsübliche Verkündungsform für den Regierungsbezirk Düsseldorf.
Grundlage hierfür ist der Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 12.8.1999 V A 3 - 38.115 -.
Veröffentlicht werden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bezirksregierung sowie der übrigen Landes- und Kommunalbehörden und sonstiger Aufgabenträger.
Der Öffentliche Anzeiger wird als ständige Beilage des Amtsblatts herausgegeben. Er enthält alle Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden, sowie sonstige Bekanntmachungen (Vereinsauflösungen - Textbeispiel, s. unten).
Gerichtliche Bekanntmachungen erscheinen unter den Rubriken:
- Aufgebote
- Konkurse, Vergleichs- und Entschuldungssachen
- Güterrechtsregistersachen
Veröffentlichungsersuche richten Sie bitte an amtsblatt
brd.nrw.de (Dezernat 12 - Amtsblattverwaltung).
Der Redaktionsschluss ist am Mittwoch der Vorwoche um 10:00 Uhr.
Das Amtsblatt ist zu beziehen bei:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.:0211 475-2232
E-Mail: amtsblatt
brd.nrw.de (amtsblatt[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Laufender Bezug nur im Jahresabonnement:
- 25,- Euro zzgl. jährlich 51,- Euro Versandkosten
- Einzelpreis: 2,- Euro zzgl. 1,80 Euro Versandkosten
Das Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf wird Ihnen online als PDF-Dokument angeboten. Um PDF-Dokumente anzeigen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Anzeigenprogramm.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom .... Datum wurde der Verein ... eingetragener Vereinsname, Vereinsregisternummer ..... beim Amtsgericht .... aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden gebeten ihre Ansprüche bei dem/den Liquidator/Liquidatoren (genaue Anschrift/en) .... anzumelden.
Ort, Datum
Allgemeiner Hinweis
Die im Internet veröffentlichten Amtsblätter – ohne öffentlichen Anzeiger – erscheinen "online" ohne Gewähr.
Rechtlich bindend ist weiterhin die gedruckte Version der Amtlichen Bekanntmachung.
In der Bibliothek liegen sämtliche Amtsblätter der Bezirksregierung Düsseldorf seit Erscheinen ab dem Jahr 1816 in gedruckter Form vor.
Die gedruckten Amtsblätter können während der Öffnungszeiten der Bibliothek (Dienstag - Donnerstag, 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr) eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.