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Arbeitsschutz
In NRW nehmen die Bezirksregierungen die Aufgaben der Überwachung des Arbeitsschutzes in allen Betrieben wahr. Die drei Arbeitsschutzdezernate sind für unterschiedliche Branchen zuständig und haben darüber hinaus noch jeweils Zuständigkeiten für spezielle Fachthemen.
Telefonische Erstberatung des LIA
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Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte können ab sofort die telefonische Erstberatung des
Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA) kontaktieren:
Telefon: 0211 3101-1133
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
Hilfreiche Links
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Expertenrat rund um Erfolgreich arbeiten:
KomNet – Gut beraten. Gesund arbeiten.
GDA-ORGAcheck:
Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus
Kontakt
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