Hochwasserschutz (Symbolbild)

Förderprogramm „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens gewährt Zuwendungen bei Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sowie zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf Grundlage der Förderrichtlinie „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL“ vom 11.04.2017 i. d. F. v. 21.01.2022 (Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausg. 2022 Nr. 4  v. 11.2.2022).

Zuwendungsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

Gefördert werden:

  • Untersuchungen, Erhebungen und Planungen von grundsätzlicher oder überregionaler Bedeutung für das Hochwasserrisikomanagement
  • Örtliche Untersuchungen zur Hochwassergefährdung einschließlich Starkregen
  • Hochwasserschutzmaßnahmen (Deiche, Hochwasserrückhaltebecken, …) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer und ein ggf. hierfür erforderlicher Grunderwerb

Die Höhe der Zuwendungen beträgt 40 – 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für das kommunale Starkregenrisikomanagement besteht ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent.

Nähere Details sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Download-Bereich.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag in 2-facher Ausfertigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, ein.

Ich empfehle Ihnen vorab ein Beratungsgespräch (telefonisch oder vor Ort), um Rückfragen oder Nachforderungen während der Antragsbearbeitung zu vermeiden. Bitte wenden Sie sich hierzu an eine der unter Kontakt genannten Ansprechpersonen.

Kontakt

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