Geldscheine (Symbolbild)

Förderprogramm ZunA NRW

Das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ wurde durch die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrheinwestfalen“ abgelöst und ist am 31.10.2023 in Kraft getreten.

Das Land gewährt nach Maßgabe der nachfolgenden Richtlinien Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt nach wasserwirtschaftlichen Schwerpunkten gemäß § 16 des Abwasserabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559).

Förderung aus den Mitteln der Abwasserabgabe

Aus den Mitteln der Abwasserabgabe gibt es die Möglichkeit der Förderung von Einzelprojekten im Abwasserbereich.
Aufgrund des Einzelfallcharakters einer derartige Förderung ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Abwasserreferat des NRW-Umweltministeriums oder dem Dezernat 54 der regional zuständigen Bezirksregierung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW" (ZunA)
Weitere Informationen, Formulare, Merkblätter und Service