Leerer Klassenraum (Symbolbild)

Ferienprogramme an gebundenen Ganztagsförderschulen

Gefördert werden Gruppenangebote zur Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.

Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien. 

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Zuwendung kann bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  1. Durchführung von mehrtägigen Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung, auch als schulübergreifende Angebote beziehungsweise schulträgerübergreifende Angebote unter Beteiligung von gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
  2. Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe a) durch pädagogisches Personal beziehungsweise unmittelbar mit pädagogischen Aufgaben verbundenes Personal.
  3. Grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung des jeweiligen Schulträgers. Der Schulträger entscheidet in eigenem Ermessen über die Kriterien zur Ermöglichung der Teilnahme bei einem Anmeldeüberhang.
  4. Durchführung von Gruppenangeboten.
  5. Durchführung mindestens einer Maßnahme im jeweiligen Durchführungszeitraum.

Art und Umfang der Förderung

Es handelt sich um eine Projektförderung mit Anteilfinanzierung.
Die Zuwendung wird in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, wodurch der Träger der Maßnahme für die Durchführung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen muss. 

Die folgenden Ausgaben sind bis zu einer Höhe von insgesamt 8.500 Euro pro förderfähiger Schule zuwendungsfähig:

  • Personalausgaben für das durchführende Personal,
  • Sachausgaben, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Ferienprogramme stehen, insbesondere Materialkosten und Eintrittsgelder
  • Verpflegungskosten und
  • Fahrtkosten

Ablauf des Förderverfahrens

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind nach dem Muster der Anlage 1  Über das Portal https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/ bis sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen. 
Eine Fristverlängerung über den vorgenannten Zeitraum hinaus kann durch die Bewilligungsbehörde eingeräumt werden.

Der Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids.

Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 über das Portal  www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de innerhalb der Fristen gemäß ANBest-P / ANBest-G einzureichen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderrichtlinie wurde mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2025 „Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung“ veröffentlicht (BASS 11-02 Nr. 60).

Die Gültigkeit der Richtlinie wurde durch den Runderlass vom 18. August 2026 bis einschließlich 31. Juli 2027 verlängert.