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02.10.2026

Deichsanierung Himmelgeister Rheinbogen: Ergänzendes Verfahren startet

Planunterlagen liegen ab 5. Oktober öffentlich aus – Einwendungen bis 18. November möglich

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt ein ergänzendes Verfahren für ihren Planfeststellungsbeschluss vom 25. Mai 2020 zur Sanierung der Hochwasserschutzanlage Himmelgeister Rheinbogen in Düsseldorf durch. Vom 5. Oktober bis einschließlich 4. November 2026 werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Damit startet die Öffentlichkeitsbeteiligung im ergänzenden Verfahren. 

Die Hochwasserschutzanlage im Himmelgeister Rheinbogen zwischen Rhein-km 723,9 und km 728,9 entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen. Defizite bestehen unter anderem im Aufbau und bei der Höhe des Deiches sowie bei seiner Standsicherheit. Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Standsicherheit des bestehenden Deiches besteht akuter Handlungsbedarf. Der bisherige, alte Deich soll deshalb abgetragen und in seiner bisherigen Trasse in leicht verbreiterter Form neu aufgebaut werden. 

Der o. g. Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25. Mai 2020 wurde seitens des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Februar 2022 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass die beanstandeten Fehler in einem ergänzenden Verfahren unter Aufrechterhaltung des Planfeststellungsbeschlusses behoben werden können. Der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf beantragte daraufhin im September 2025 die Durchführung dieses ergänzenden Verfahrens und reichte weitere Unterlagen ein. 

Neben den bereits vorhandenen Planunterlagen werden auch die neu eingereichten, ergänzenden Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Dazu gehören insbesondere ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie weitere Untersuchungen und Stellungnahmen unter anderem zu den Grundwasserverhältnissen bei Hochwasser, den Kleingärten im Himmelgeister Rheinbogen, möglichen Alternativflächen, landwirtschaftlichen Belangen und Fragen des Grunderwerbs. 

Die vollständigen Unterlagen können vom 5. Oktober bis einschließlich 4. November 2026 digital auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden. Zusätzlich liegen sie beim Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf, Auf’m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf, in Papierform aus. 

Wer durch das Vorhaben in seinen Belangen berührt wird, kann bis einschließlich 18. November 2026 Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen (Vereinigungen) abgeben. Nähere Details zur Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen sind dem Bekanntmachungstext zu entnehmen. Über die Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet im Anschluss die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Obere Wasserbehörde.