Amersloher Weg 8
41379 Brüggen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- AbwaAbfallstromkontrolle
- Abwasser
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Immissionsschutz
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung wurden nicht eingehalten1)
• Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen wurde kein Anhang VII-Dokument verwendet2)
• Mengenüberschreitung der gelagerten wassergefährdenden Stoffe1)
- Revisionsschreiben
- Einleitung Bußgeldverfahren
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.