Bioenergie Schwalmtal GmbH & Co. KG
Datum
26.10.2026
Datum der Umweltinspektion
21.05.2026
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage
Standort

Krinsend 2

41366 Schwalmtal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.6.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
19 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallstromkontrolle
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasser
  • Immissionsschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Funktion, Betrieb und Wartung der Versickerungsmulde nicht ordnungsgemäß2)
  • Dokumentation über Betrieb und Wartung der Versickerungsmulde nicht vorhanden1)
  • Betrieb des Stopfensystems nicht ordnungsgemäß2)
  • Lagerung der Silage nicht ordnungsgemäß2)
  • Mängel an AwSV-Anlagenteilen2)
  • Mängel bei der sicherheitstechnischen Überprüfung1), 2)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben 
Bußgeldverfahren 
Ordnungsverfügung

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.