Zeche Zollverein (Symbolbild)

Bergarbeiterwohnungsbau

Die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus diente über viele Jahrzehnte der Schaffung von angemessenem Wohnraum für die Beschäftigten im Kohlebergbau und ihre Familien. Die Förderprogramme sind mittlerweile eingestellt; die Bezirksregierung ist jedoch Ansprechpartnerin für die Abwicklung noch bestehender Auflagen.

Nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau sowie der Verordnung über Zuständigkeiten im Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen übernahm die Bezirksregierung Düsseldorf eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Maßnahmen im rheinisch-westfälischen Kohlenbezirk. Sie stellte sicher, dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Heute gibt keine aktuellen Förderprogramme mehr, sodass die Bezirksregierung keine aktive Rolle mehr in der Förderung innehat. Sie führt jedoch noch Bestandverwaltungsaufgaben durch, beispielsweise bezüglich laufender Darlehensverpflichtungen, Zweckbindungen der Wohnungen und Besetzungsrechte.

Die Bauleitplanung sowie die städtebauliche Einordnung hingegen oblagen und obliegen weiterhin den jeweiligen Kommunen. Sie sind erster Ansprechpartner für Bauherren und bauordnungsrechtlichen Fragen und übernehmen die konkrete Beteiligung vor Ort.