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Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme

Förderung von Projekten im arbeitsmarktpolitischen Bereich nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist neben dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Landwirtschaftsfonds (ELER) einer der drei bedeutenden EU-Strukturfonds für NRW. Er dient dem Ziel, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
Insgesamt bis zu 680 Mio. Euro stehen seitens der Europäischen Union zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration in der aktuellen ESF Förderphase 2021-2027 zur Verfügung. Diese werden durch rund 150 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt - in Summe also 830 Mio. Euro - ergänzt. Auch in der aktuellen Förderphase soll der ESF Menschen über Programme und Projekte in den Bereichen Arbeit, Integration und Bildung ganz konkret unterstützen und neue Impulse setzen.

Zusätzlich dazu wird der Just Transition Fund (JTF) u.a. im Rahmen des ESF in der Förderphase 2021-2027 umgesetzt. Er soll den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und Menschen dabei helfen, die Auswirkungen der Transformation zur Klimaneutralität zu bewältigen. Rund 120 Mio. Euro sind für arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen im JTF im Rahmen des ESF-/JTF-Programms vorgesehen.

Wir als Bezirksregierung unterstützen damit Menschen in zum Teil schwierigen Lebenslagen und helfen dabei, die sich ihnen bietenden Chancen zu ergreifen und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ein bedeutsames Schwerpunktziel der aktuellen Förderphase liegt zudem in der immer schneller vonstattengehenden Digitalisierung der Arbeitswelt. Betriebe und Beschäftigte müssen verstärkt dabei unterstützt werden, sich mit den veränderten Anforderungen auseinander zu setzen und betriebliche und berufliche Weiterentwicklung mit Blick auf neue Herausforderungen aktiv zu gestalten.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt dabei im Rahmen einzelner Förderprogramme, welche in der ESF-Förderrichtlinie zusammengefasst sind. Für die Umsetzung des ESF ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) zuständig. 
Die zuwendungsrechtliche Umsetzung, d.h. Antragsbearbeitung, Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisprüfung der Projekte erfolgt bei den jeweils zuständigen fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster).

Mit finanzieller Untersttzung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europischen Union