Hausarztaktionsprogramm
Förderung des Landes für Hausärztinnen und Hausärzten.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung Zuwendungen für:
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen aufgrund der Altersstruktur der vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht (Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte) eine Zuwendung für:
- eine Niederlassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten,
- eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte,
- die Errichtung von Lehrpraxen,
- die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten,
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs gemäß Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom 30. August 2018,
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom 30. August 2018 und
- den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte)
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Nähere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen – einschließlich der Listen der Fördergebiete, der Förderrichtlinie und der entsprechenden Antragsformulare – werden auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm bereitgestellt.