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Förderprogramme und Projektförderung

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme und Projektförderungen.

1. Vom Land NRW ausgeschriebene Förderprogramme

Zur Teilnahme an folgenden Förderprogrammen können Anträge eingereicht werden:

Förderprogramm Leseförderung

Lesefähigkeit ist und bleibt eine zentrale Schlüsselkompetenz. Neben der Lesetechnik und der Fähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen, die im Schulunterricht im Vordergrund stehen, geht es dabei auch um Lesefreude und Lesemotivation. Vor allem für diese Aspekte des Lesens bieten Bibliotheken ein großes Potential an Unterstützungsmöglichkeiten, mit dem sie die schulische und häusliche Leseförderung ergänzen und erweitern. Neben Kindern und Jugendlichen sind auch Erwachsene, vor allem solche mit nichtdeutscher Muttersprache, und Menschen in Alphabetisierungsmaßnahmen eine wichtige Zielgruppe für Leseförderangebote der Bibliotheken.
2013 initiierte das Kulturministerium NRW deshalb das Förderprogramm „Leseförderung“ mit folgenden Zielen:

  • innovative und zielgruppenspezifische Maßnahmen der Leseförderung für die unterschiedlichen Zielgruppen zu entwickeln,
  • die Kooperation mit anderen Einrichtungen der Leseförderung zu stärken
  • vernetzte Strukturen zu entwickeln bzw. auszubauen, mit denen möglichst viele Kinder erreicht werden.

2. Individuelle Projekte zur Modernisierung der Bibliotheksarbeit vor Ort

2.1 Maßnahmen zur Modernisierung öffentlicher Bibliotheken

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Öffentliche Bibliotheken mit dem Ziel, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern und einen kontinuierlichen Modernisierungsprozess zu unterstützen.

Was wird gefördert?

  • Innovative Projekte in einzelnen Bibliotheken
  • Kooperationsprojekte in einer Region (auch mit anderen Bildungs-, Informations- und Kultureinrichtungen)
  • Pilotprojekte, in denen die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz neuer Angebote erarbeitet werden.

Förderanträge sind im Rahmen der Bibliotheksförderung jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres online über das Portal „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag) einzureichen.

2.2 Aufbau einer Bibliothek zur Bibliothek ersten Stufe

Kommunen, die bisher eine Bibliothek unterhalb der 1. Stufe unterhalten und diese zur Bibliothek 1. Stufe (Kriterien für die Förderfähigkeit siehe Fördergrundsätze) ausbauen möchten, haben die Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen. 
Der Aufbauprozess und damit die Förderdauer wird individuell auf die örtliche Situation abgestimmt und beträgt in der Regel 3 Jahre. 

Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines Entwicklungskonzeptes, das u.a. einen Maßnahmen- und Zeitplan beinhaltet. Das Konzept wird Teil des Zuwendungsbescheides und sollte vom Rat der Kommune verabschiedet sein.
  • Die Personalkosten für eine im Rahmen der Fördermaßnahme neu eingerichtete hauptamtliche fachliche Bibliotheksleitung sind förderfähig. Die Förderung erfolgt degressiv über maximal drei Jahre. Bei Antragstellung muss die Finanzierung der hauptamtlichen Leitung über den Förderzeitraum hinaus sichergestellt sein.
  • Der Aufbau des Medienbestandes ist förderfähig soweit der aktuelle Gesamtbestand unter 10.000 Medieneinheiten liegt

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.