Dezernat 41F: Förderschulen
Unsere Aufgaben
Das Dezernat 41 F übt die obere, fachliche und dienstliche Schulaufsicht über die Förderschulen aus. Es ist gleichzeitig zuständige Aufsicht für die Schulaufsichtsbeamtinnen und –beamten mit dem Generale Förderschule in den 15 staatlichen Schulämtern der Bezirksregierung Düsseldorf und ist Ansprechpartner für die Schulträger der Kreise, der kreisfreien Städte und des Landschaftsverbands Rheinland.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es 118 öffentliche und 13 private Förderschulen. Förderschulen unterrichten in 7 verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und in unterschiedlichen Bildungsgängen von der Primarstufe, über die Sekundarstufe I bis zur Sekundarstufe II. Es findet zielgleiches Unterrichten, das zu den Bildungsabschlüssen der allgemeinen Schule führt oder zieldifferentes Lernen, das zu den Abschlüssen im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung führt, statt.
Das Dezernat 41 F nimmt erstinstanzlich die Fach- und Dienstaufsicht für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören und Kommunikation sowie für die Schulen für Kranke wahr.
Darüber hinaus setzt es die Fachaufsicht für die Förderschulen in privater Ersatzschulträgerschaft um, sowie die Dienstaufsicht über die öffentlichen Förderschulen.
Die untere Schulaufsicht in den staatlichen Schulämtern mit dem Generale Förderschule übt die Fachaufsicht über die öffentlichen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung und Körperlich und motorische Entwicklung aus. Für alle diese Schulen betreffenden Fragen sind zunächst die Schulrätinnen und Schulräte sowie die Schulamtsdirektorinnen und Schulamtsdirektoren in den Schulämtern Ansprechpersonen.
Fachliche Zuständigkeit bzw. Arbeitsschwerpunkte:
- Inklusion/ Gemeinsames Lernen
- Schulentwicklungsberatung im Transformationsprozess
- Personalmanagement
- Autismus –Spektrum- Störung
- Unterstützte Kommunikation
- Weiterentwicklung sonderpädagogischer Fachlichkeit
- Übergang Schule – Beruf
Dezernatsübergreifende Zuständigkeit:
- Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs für Anträge aus Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien (in Kooperation mit Dez. 48 und weiteren schulfachlich zuständigen Dezernaten)
- Gleichstellung
- Nachteilsausgleichsgewährung
Leitung und Kontakt
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 41 F
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf