Aufgaben

FAQ (Symbolbild)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.

Antragstellende Personen / Institutionen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u.ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person / Institution ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat.

Anträge können Sie in elektronischer Form stellen.

Die Bezirksregierung ist die zuständige Stelle für alle Maßnahmen, deren Förderung direkt über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft erfolgt.

Zu den Aufgaben der Bezirksregierung gehört die Beratung der Antragstellenden, die Ausstellung des Zuwendungsbescheides, die Auszahlung der Gelder und die Kontrolle der Ausgabenverwendung (Verwendungsnachweisprüfung).

Für eine Beratung stehen wir Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung.