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10. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach
(Festlegung von Gewerbeflächen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (ASB-GE, GIB) sowie Festlegung einer bestehenden Ortslage (ASB) und Anpassung eines Regionalen Grünzugs (AFA/RGZ)) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!